5.10.2010: Aufgrund von Presseberichten und einer Vor-Ort-Besichtigung haben wir eine Kleine Anfrage zum Asylbewerberheim Spröda gestellt. Hier der Text der Anfrage:
Menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern in Nordsachsen
132 männliche Asylbewerber leben seit August 2010 in dem Asylbewerberheim in Delitzsch/Spröda, 45 von ihnen wurden aus Eilenburg dorthin umgesiedelt. Die Flüchtlinge leben in Baracken, drei Kilometer außerhalb von Delitzsch. Der bauliche Zustand der Unterkunft ist erbärmlich. Von „tief greifenden Investitionen“ in den Bau und das Mobiliar, wie im Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9.8.2010 formuliert, ist vor Ort nichts zu sehen. Die Asylbewerber sind leben in Spröda weitgehend isoliert.
Fragen an die Staatsregierung:
Hält die Staatsregierung die Bedingungen in der Gemeinschaftsunterkunft Spröda für übereinstimmend mit den rechtlichen Vorgaben der Landesregierung (VwV Unterbringung und Soziale Betreuung vom 26.6.2009), insbesondere in Bezug auf die Bedingungen in den Sanitäranlagen, die Einrichtung der Küchen, die Verfügbarkeit von Kühlschränken und das Angebot von Gemeinschaftsräumen?
Basierend auf den Pauschalen für die Abdeckung der Unterbringungskosten in Höhe von 1125 Euro pro Quartal und Heimbewohner, erzielt die ITB Dresden als Vertragspartner des Landkreises Einnahmen in Höhe von 594.000 Euro jährlich. Welche Ausgaben werden für den Standort Spröda vom Anbieter in Rechnung gestellt? Bitte um entsprechende Belege.
Mit welcher Begründung wurde das Vergabeverfahren des Kreistages Nordsachsen vom Vergabeausschuss des Landtages für nichtig erklärt, um schließlich dem Betreiber des Standorts Spröda (ITB Dresden) den Zuschlag zu erteilen?
Nach welchen Kriterien wurde die Aufteilung der Asylbewerber aus den geschlossenen Heimen in Eilenburg und Oschatz auf die Heime in Torgau und Spröda vorgenommen?
Mit der Antwort der Staatsregierung wird im November 2010 gerechnet.
blindtext.....